Zum Schutz unserer wertvollen Seen und Flüsse vor der Ausbreitung invasiver Arten wird ab dem 1. April 2025 in verschiedenen Kantonen der Schweiz eine verbindliche Schiffsmelde- und Reinigungspflicht für immatrikulierte Schiffe eingeführt. Diese wichtige Massnahme soll verhindern, dass unerwünschte Organismen unbemerkt von einem Gewässer in ein anderes gelangen. Erfahren Sie hier alle Details zu dieser neuen Regelung und was sie für Bootsbesitzer bedeutet.
Ab dem 1. April 2025 tritt in verschiedenen Kantonen eine wichtige Massnahme zum Schutz der heimischen Gewässer in Kraft: eine obligatorische Melde- und Reinigungspflicht für alle immatrikulierten Schiffe. Diese Regelung dient dem präventiven Schutz vor der unabsichtlichen Verbreitung invasiver gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten, wie beispielsweise der problematischen Quagga Muschel, von einem Gewässer zum nächsten.
Konkret führt der Kanton St. Gallen diese Melde- und Reinigungspflicht für den Wechsel von Gewässern durch immatrikulierte Schiffe zum 1. April 2025 ein. Bereits seit dem Jahr 2024 gilt diese Schutzmassnahme in den Zentralschweizer Kantonen Luzern, Nid- und Obwalden, Schwyz, Uri, Zug sowie im Kanton Bern. Im Frühjahr 2025 ziehen die Kantone Glarus, Graubünden und Zürich nach und implementieren ebenfalls diese Pflicht. Dank dieser einheitlichen Regelung können immatrikulierte Schiffe ab April wieder in verschiedenen Seen genutzt werden, ohne das Risiko der unkontrollierten Ausbreitung invasiver Arten zu erhöhen.
Zukünftig benötigen alle immatrikierungspflichtigen Schiffe für das Einwassern in den genannten Kantonen eine Einwasserungsfreigabe. Wer sein Schiff in ein anderes Gewässer verlegen möchte, muss diesen Schritt ab April im Voraus über eine digitale Plattform anmelden. Im Anschluss daran ist eine fachgerechte Reinigung des Schiffes durch eine autorisierte Stelle erforderlich. Die erfolgte Reinigung wird elektronisch auf der Meldeplattform vermerkt, woraufhin die Schiffsbesitzer/-in die Einwasserungsfreigabe erhält. Bei Kontrollen zum Einwassern oder auf dem Gewässer ist diese Freigabe in digitaler oder ausgedruckter Form vorzuweisen.
Gut zu wissen: Unser Werkstatt-Team hat die notwendige Schulung absolviert und ist somit eine anerkannte Reinigungsstelle. Wir sind berechtigt, nach erfolgter Reinigung die erforderlichen Einwasserungsfreigaben auszustellen.
Info zur Selbstdeklaration: Schiffsbesitzer mit einer SG-Nummer haben mit der Steuerrechnung eine Aufforderung zur Selbstdeklaration erhalten. Sofern das Boot nur auf dem Bodensee benutzt wurde und weiterhin nur auf dem Bodensee benutzt wird, kann diese Deklaration selbst ausgefüllt und direkt zu Hause ausgedruckt werden.